Projektförderung:
Kinder- und Jugendengagement
in Deutschland

Unsere Motivation

Wir möchten Kinder und Jugendliche dazu anregen, ihr eigenes Lebensumfeld und unsere Gesellschaft aktiv, verantwortungsbewusst und demokratisch mitzugestalten. Deshalb fördern wir das Engagement junger Menschen und ihre Teilhabe an gesellschaftspolitischen Prozessen. Insbesondere möchten wir Jugendliche dabei unterstützen, aus ihren eigenen Ideen Projekte zu entwickeln und diese selbständig zu planen.

Diesem partizipativen Gedanken entsprechend entscheidet bei uns ein Jugendrat über alle eingehenden Förderanträge.

Jugendliche liegen sternförmig im Kreis auf dem Boden auf Europaflagge

Welche Projekte können gefördert werden?

Wir fördern Projekte, die interkulturellen Austausch, soziales Engagement und interkulturelle Begegnungen zwischen geflüchteten und nicht geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie die Auseinandersetzung mit anderen Kulturen ermöglichen. Es geht darum, voneinander zu lernen, Werte des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft aufzuzeigen, Konfliktpotenzial zu benennen und einen konfliktfreien Umgang miteinander anzustreben.

Die Zielsetzung des Projektes steht an oberster Stelle und muss genau definiert werden. Die Partizipation Jugendlicher an der Organisation und Durchführung des Projektes ist anzustreben und gewünscht. Es werden nur außerschulische Projekte gefördert, die nicht im Rahmen eines schulischen Lehrplans stattfinden.

Besonders gerne fördern wir Projekte, die von Kindern und Jugendlichen mit initiiert und getragen werden.

Für jede Bewilligungsrunde stehen EUR 22.500,- zur Verfügung, mit denen im Schnitt 10-15 Projekte gefördert werden. Die durchschnittliche Förderhöhe je Projekt liegt bei EUR 1.500,- bis 2.500,-. Hier findet ihr eine Übersicht über die Projekte, die wir 2024 und 2023 gefördert haben. Unser Projektarchiv 2004-2018 findet ihr hier.

Antragstellung und Fristen

Folgende Antragsrunden:

Frist: 11. Februar 2025, Entscheidung: 1. März 2025

Frist: 06. Mai 2025, Entscheidung: 24. Mai 2025

Frist: 23. September 2025, Entscheidung: 11. Oktober 2025

Frist: 04. November 2025, Entscheidung: 22. November 2025

Euer Förderantrag sollte eine kompakte, aber griffige Projektbeschreibung und eine kurze Darstellung der geplanten Ausgaben und Einnahmen enthalten. Zur Veranschaulichung der Projektidee könnt Ihr weitere Anlagen per E-Mail senden.

Der Projektträger muss als gemeinnützig anerkannt sein. Das müsst Ihr uns über einen Freistellungsbescheid (was ist das?) nachweisen.

Ihr seid eine ganz frische Initiative und habt noch keinen Verein mit Freistellungsbescheid? Dann könnt ihr euch von WE AID helfen lassen, und unsere Förderung darüber abrechnen.

Hier geht es zu unserem Projektantrag (Online-Formular).

Hinweis: Wir können nur Projekte fördern, die zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht begonnen haben.

Seine Entscheidungen fällt der Jugendrat eigenständig und unabhängig von unseren weiteren Gremien. Die Jugendratssitzungen finden vier Mal im Jahr statt.

Häufig gestellte Fragen

Vertrauensvoll – unkompliziert – partizipativ

VOR DER ANTRAGSTELLUNG

Ja! Wir arbeiten lösungsorientiert und versuchen, Euch unbürokratisch zu unterstützen. Sprecht uns bei Fragen an – am besten per E-Mail an seibl@kreuzberger-kinderstiftung.de.

Ihr könnt jederzeit einen Antrag über unser Online-Formular einreichen. Danach schickt Ihr uns euren Freistellungsbescheid per E-Mail (und, falls vorhanden, einen ausführlichen Projekt- und Finanzplan). Bei der nächsten Jugendrats-Sitzung wird über diesen Antrag entschieden. Danach bekommt Ihr zeitnah von uns eine Zu- oder Absage per E-Mail. Nach einer Zusage könnt Ihr unsere Förderung jederzeit abrufen. Nach dem Projekt berichtet Ihr uns kurz, wie das Projekt gelaufen ist, und schickt einen Verwendungsnachweis. Damit ist die Förderung abgeschlossen.

Das macht unser Jugendrat. 12 junge Menschen aus unserem Umfeld im Alter von 16 bis 27 Jahren beschäftigen sich ausführlich mit Eurem Antrag, und stellen auch mal Rückfragen bei Euch. Anschließend beschließen sie selbständig und abschließend über die Bewilligung und Höhe der Förderung.

Unsere durchschnittliche Fördersumme liegt bei etwa EUR 1.500,- bis 2.500,-. Natürlich fördern wir auch mal mit niedrigeren oder höheren Summen.

Wir haben keine Minimal-Fördersumme – Ihr könnt also auch kleinere Summen beantragen.

Ja, aber die Chancen auf Förderung stehen dann eher schlecht. In dieser Größenordnung sind wir wahrscheinlich der falsche Förderer. Falls eine Teil-Förderung durch uns in Frage kommt oder ein weiterer Förderer einen Anteil zur Projektfinanzierung beitragen kann, vermerkt das einfach im Antrag.

Wir entscheiden 4 Mal im Jahr über neue Förderanträge. In der Regel finden die Termine in den Monaten März, Mai, September und November statt. Zwei Wochen zuvor liegt immer die Antrags-Deadline. Alle aktuellen Termine findet Ihr auf unserer Website.

Über jeden Förderantrag entscheidet unser Jugendrat individuell. Projekte mit Themen, die wir besonders zur Einreichung eines Antrags ermutigen, findet ihr hier – Beispielprojekte findet ihr hier. Im langjährigen Durchschnitt werden etwa 50-60% der Förderanträge positiv beschieden.

Nein, im Gegenteil. Bitte beantragt realistisch so viel, wie Ihr auch tatsächlich von uns braucht. Hinterher müsst Ihr uns versichern, dass Ihr unsere Fördersumme auch tatsächlich vollständig ausgegeben habt – falls etwas übrigbleibt, müsst Ihr es ohnehin zurückzahlen.

Nein.

Nein. Das ist erstmal weder positiv noch negativ. Wir sind einerseits gerne alleiniger Förderer, und damit „Ermöglicher“ Eures Projekts. Andererseits sind mit uns nur kleine bis mittlere Förderungen möglich. Größere Projekte unterstützen wir daher gerne als Co-Förderer neben anderen Förderern.

Nein.

In der Regel nein. Im Idealfall stellt Ihr euren Antrag vor Projektbeginn. Sprecht uns vorab an, wenn wir hier eine Ausnahmeregelung finden müssen. Vielleicht könnt ihr beispielsweise eine Förderung für eine neue Projektphase beantragen?

Ja. Ihr schickt uns per E-Mail Euren aktuellen Freistellungsbescheid. Damit weist Ihr uns Eure Gemeinnützigkeit nach.

Ja, dafür finden wir eine Lösung. Sprecht uns dafür einfach per E-Mail an, noch bevor Ihr einen Antrag stellt.

Kein Problem. Wir können im laufenden Jahr auch schon Förderung fürs kommende Jahr beschließen.

Ja, in begrenztem Maße.

Nein. Grundsätzlich entscheiden wir immer über Förderung für ein konkretes Projekt. Aber Ihr könnt mit unserer Förderung trotzdem längerfristige Projekte finanzieren. Wenn Ihr z.B. 3 Projekt-Teile in den nächsten anderthalb Jahren plant, reicht dafür einen Antrag für das gesamte Projekt bei uns ein.

Ja.

Ja. Sprecht uns aber bitte vorher an, ob und in welcher neuen Form das Projekt vielleicht künftig förderfähig wäre. 

Kontaktiert uns und sprecht die Änderungen kurz mit uns ab.

Das geht sofort nach der Förderzusage. Vor, während und nach dem Projekt ist ein Mittelabruf jederzeit möglich. Schreibt uns dazu einfach eine E-Mail mit dem Formular zur Bewilligung/Mittelabruf, welches wir Euch mit der Zusage geschickt haben.

Ja! Wo es möglich und sinnvoll ist, besucht unser Jugendrat gerne geförderte Projekte. Schickt uns gerne Terminvorschläge.

Nein. Wir benötigen von Euch keine Belege (Kassenzettel, Rechnungen, etc.), weder im Original, noch in Kopie. Als Beleg dient uns der von Euch unterschriebene Verwendungsnachweis. Mit Eurer Unterschrift weist Ihr rechtsverbindlich nach, dass Ihr die Förderung im Sinne des Projekts ausgegeben habt. Achtung: Für die interne Buchhaltung eures Projektträgers (z.B. e.V.) und fürs Finanzamt müsst Ihr die Belege trotzdem aufheben.

Grundsätzlich: lieber kurz und visuell! Und bitte macht Euch nicht zu viel Extra-Arbeit. Wenn ihr ohnehin einen ausführlichen Sachbericht erstellt (z.B. für andere Förderer), schickt uns einfach diesen. Wenn ihr einen Bericht extra für uns erstellt – keep it simple! Insgesamt 4-5 Sätze und ein Foto reichen völlig.

NACH DER FÖRDERZUSAGE

Kontaktiert uns und sprecht die Änderungen kurz mit uns ab.

Das geht sofort nach der Förderzusage. Vor, während und nach dem Projekt ist ein Mittelabruf jederzeit möglich. Schreibt uns dazu einfach eine E-Mail mit dem Formular zur Bewilligung/Mittelabruf, welches wir Euch mit der Zusage geschickt haben.

Ja! Wo es möglich und sinnvoll ist, besucht unser Jugendrat gerne geförderte Projekte. Schickt uns gerne Terminvorschläge.

NACH DER PROJEKTDURCHFÜHRUNG

Nein. Wir benötigen von Euch keine Belege (Kassenzettel, Rechnungen, etc.), weder im Original, noch in Kopie. Als Beleg dient uns der von Euch unterschriebene Verwendungsnachweis. Mit Eurer Unterschrift weist Ihr rechtsverbindlich nach, dass Ihr die Förderung im Sinne des Projekts ausgegeben habt. Achtung: Für die interne Buchhaltung eures Projektträgers (z.B. e.V.) und fürs Finanzamt müsst Ihr die Belege trotzdem aufheben.

Grundsätzlich: lieber kurz und visuell! Und bitte macht Euch nicht zu viel Extra-Arbeit. Wenn ihr ohnehin einen ausführlichen Sachbericht erstellt (z.B. für andere Förderer), schickt uns einfach diesen. Wenn ihr einen Bericht extra für uns erstellt – keep it simple! Insgesamt 4-5 Sätze und ein Foto reichen völlig.

Kontakt

Eure Ansprechpartner ist:

Lorenz Seibl

In Elternzeit. Nachrichten zur Projektförderung werden in diesem Postfach bearbeitet. Bitte rechnet aber mit längeren Antwortzeiten!

E-Mail: seibl@kreuzberger-kinderstiftung.de
Telefon: 030 – 695 339 7-14

Portrait Lorenz Seibl

Spenden

Unsere Programme und Projekte für Kinder und Jugendliche sind auf Spenden angewiesen.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit für Bildungsgerechtigkeit und Jugendengagement mit einer Spende.

Jetzt spenden

Freund*in werden
Abbildung Stiftungshaus