Darum geht es
Kindergeld, Unterhaltsansprüche, Asylverfahren, Einbürgerungsprozesse, Rundfunkbeitragsbefreiung, BAföG, Kostenheranziehung durchs Jugendamt… Das Projekt “Mit Recht zur Bildung” verhilft jungen Menschen mit herausfordernden sozialen Hintergründen, im Dickicht der Rechtsvorschriften ihre Ansprüche zu erkennen und, wenn nötig, auch juristisch durchzusetzen. Denn Recht haben heißt leider nicht gleich Recht bekommen. Wir ermöglichen juristische (Erst-)Beratungen, aber auch Schulungen für unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen.
Manchmal geht es um finanzielle Ansprüche, manchmal um die Verbesserung von Wohn- und Lebensumständen. Aber immer geht es darum, dass junge Menschen, die an unseren Programmen teilnehmen, ihren Bildungsweg beschreiten und sich eine bessere Perspektive im Leben erarbeiten können.
Recht haben heißt nicht gleich Recht bekommen
„Es gibt viele Hürden, auf die junge Menschen in unserem Rechtssystem treffen“, erzählt Projektleiterin Alina Kierek. „Wer wenig Geld in der Tasche hat, kann sich keine Rechtsanwältin leisten. Darum finanzieren wir juristische Erstberatungen. Es hat sich aber gezeigt, dass sich junge Leute trotzdem oft nicht trauen, eine Kanzlei zu kontaktieren, oder schlichtweg nicht glauben können, dass ihnen Unrecht widerfährt. Daher haben wir ein Netzwerk an Jurist*innen aufgebaut, deren Telefonnummern wir weitergeben können mit dem Hinweis: „Die wissen Bescheid, wenn Du Dich da meldest.“ Seitdem werden die Erstberatungen viel häufiger in Anspruch genommen.“
Erfolgsbeispiele
Eine Stipendiatin konnte einen Unterhaltstitel gegen den Vater erwirken. Das hilft ihr während des Studiums, verlässlich ihren regelmäßigen Lebensunterhalt zu sichern und sich so besser aufs Studieren zu konzentrieren.
Ein aus dem Iran geflüchteter Stipendiat erlangte mit Beistand einer Rechtsanwältin nach Jahren die behördliche Erlaubnis, in der Nähe seines Ausbildungsortes zu wohnen.
Für drei Stipendiat*innen, die in einem zähen Einbürgerungsprozess steckten, konnten wir schnelle Einbürgerungen erwirken. Der deutsche Pass hat zwei von ihnen langersehnte Auslandsaufenthalte ermöglicht.
Für eine Stipendiatin, die in der stationären Jugendhilfe aufgewachsen ist und sich in ihrem Freiwilligendienst im Ausland befand, konnten wir einen Prozess gegen die Familienkasse gewinnen, die ihr fälschlicherweise den Kindergeldanspruch aberkannt hatte.
Einer weiteren Stipendiatin, die dringend erneute Hilfe in einem betreuten Wohnen für Erwachsene brauchte, verweigerte das Jobcenter die Übernahme der Mietkosten. Sie verlor fast den Wohnheimplatz. Mithilfe einer Rechtsberatung konnte sie ihr Recht einfordern und die Übernahme der Mietkosten erwirken.
Eine Stipendiatin erlangte mit dem Beistand einer Rechtsanwältin die rechtzeitige Verlängerung ihres Aufenthaltstitels. Nur so konnte sie ihren Platz für ein Schuljahr im Ausland annehmen.
Ermöglicht durch
Kontakt
Deine Ansprechpartnerin ist:
Alina Kierek
Telefon: 030 – 6953397-20 oder 0176 – 73122079 (WhatsApp, Telegram, Signal)
E-Mail: kierek@kreuzberger-kinderstiftung.de